Unfall gehabt? Sie dürfen den Kfz-Gutachter selbst bestimmen!

Kfz-Gutachter selbst bestimmen! Hier erfahren Sie, warum das nicht Aufgabe der Versicherung ist.
Unabhängigkeit von Kfz-Sachverständigen
In der Praxis erlebe ich es immer wieder, dass Gutachten primär auf die Interessen des Auftraggebers ausgerichtet werden – nicht auf eine objektive Schadensermittlung. Dieser Umstand hängt eng mit der Beauftragungsstruktur zusammen.
Ein freier Gutachter wird grundsätzlich direkt vom Geschädigten beauftragt. Schon das kann dazu führen, dass sich der Sachverständige dem Kunden gegenüber verpflichtet fühlt – statt einer neutral-sachlichen Bewertung. Noch kritischer wird es, wenn ein Gutachter direkt von einer Versicherung beauftragt und bezahlt wird: In diesem Fall verschieben sich die Abhängigkeitsverhältnisse deutlich zugunsten der Versicherung.
Abhängigkeit von Kfz-Gutachtern
Aus genau diesem Grund hat der Geschädigte nach einem Unfall das Recht, seinen Kfz-Sachverständigen frei zu wählen. In der Praxis wird dieses Recht jedoch häufig nicht genutzt: Oft beauftragt die Werkstatt den Gutachter direkt – ohne Rücksprache mit dem Kunden. Viele Gutachter arbeiten partnerschaftlich mit Werkstätten oder Autohäusern zusammen und sind wirtschaftlich auf deren Weitervermittlung angewiesen. Auch das ist eine Form von Abhängigkeit.
Zur Neutralität verpflichtet
Unabhängig davon, wer ihn beauftragt, ist ein Kfz-Sachverständiger zur Neutralität verpflichtet. Ein ordnungsgemäßes Gutachten muss den Gesamtzustand des Fahrzeugs vollständig erfassen – einschließlich Vor- und Altschäden, die klar abgegrenzt werden müssen.
Darüber hinaus gilt die Schadensminderungspflicht: Der Schaden ist gegenüber der Versicherung so hoch wie notwendig, aber so niedrig wie möglich anzusetzen. Ein Geschädigter darf nach einem Unfall weder schlechter noch besser gestellt sein als zuvor.
Schadensminderungspflicht – unterschiedliche Auslegungen
Die Schadensminderungspflicht wird von Gutachtern und Versicherungen oft unterschiedlich ausgelegt. Besonders deutlich wird das bei der Frage der Beilackierung: Muss ein Bauteil repariert und neu lackiert werden, kann an angrenzenden Bauteilen ein sichtbarer Farbunterschied entstehen.
Als Kfz-Gutachter vertrete ich die Auffassung: Ein Geschädigter ist schlechter gestellt als vor dem Unfall, wenn nach der Reparatur ein sichtbarer Farbunterschied zwischen alten und neuen Bauteilen besteht. Versicherungen sehen das oft anders – und berufen sich dabei auf eben jene Schadensminderungspflicht.
Warum darf die Versicherung den Gutachter nicht bestimmen?
Da ein Gutachten der neutralen Schadensfeststellung dient, muss der Sachverständige unabhängig von allen Beteiligten sein. Ein freier Gutachter, der vom Geschädigten beauftragt wird und sein Honorar von der gegnerischen Versicherung erhält, hat eine ausgewogene Position: Er ist weder einseitig dem Kunden noch der Versicherung verpflichtet.
Ganz anders verhält es sich, wenn die Versicherung ihren eigenen Gutachter schickt: Dieser wird von der Versicherung bezahlt und ist an deren Vorgaben gebunden. Eine wirklich neutrale Bewertung ist unter diesen Umständen kaum möglich. Deshalb steht Ihnen als Geschädigtem das Recht zu, den Kfz-Gutachter selbst zu bestimmen – und dieses Recht sollten Sie wahrnehmen.
Zudem sollte nach diesem Artikel auch klar sein, dass Aussagen wie: „Ich hole das Meiste für Sie raus“ oder „Schadensersatz 30% höher als bei anderen Gutachtern“, absolut unseriös sind.