Kfz Gutachter nach Unfall beauftragen
Diese Ansprüche stehen Ihnen zu!
Warum Sie einen Kfz Gutachter nach einem Unfall beauftragen sollten. Ein Unfall ist belastend genug. Was danach kommt, überfordert viele Betroffene zusätzlich: Die Versicherung meldet sich, klingt hilfsbereit — und plötzlich sollen Sie Entscheidungen treffen, ohne zu wissen, ob sie richtig sind. Was darf ich fordern? Wer bezahlt den Gutachter? Reicht der Kostenvoranschlag der Werkstatt?
Dieser Beitrag beantwortet diese Fragen — klar, ohne Fachjargon, aus der Praxis eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Ihr wichtigstes Recht: § 249 BGB
Als unverschuldet in einen Unfall verwickelte Person haben Sie nach § 249 BGB Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nie passiert. Das klingt abstrakt — bedeutet in der Praxis aber: Sie haben Anspruch auf vollständige Wiederherstellung, nicht auf eine gekürzte Pauschallösung.
Und: Sie dürfen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Nicht den der gegnerischen Versicherung. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.
Was Ihnen konkret zusteht
Ein vollständiges Schadengutachten sichert Ihnen alle relevanten Positionen — nicht nur die Reparaturkosten:
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, je nachdem, was wirtschaftlich sinnvoller ist. Merkantiler Minderwert: Auch ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug verliert an Marktwert. Dieser Wertverlust besteht dauerhaft — und darf ausschließlich von einem Kfz-Sachverständigen bestimmt werden. Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug nicht verfügbar ist. Miet- und Abschleppkosten sowie Standkosten. Die Kosten des Sachverständigen selbst.
Wertminderung und Nutzungsausfall werden ohne Gutachten fast systematisch nicht berücksichtigt — obwohl sie Ihnen rechtlich zustehen.
Warum ein Kostenvoranschlag nicht ausreicht
Eine Werkstatt kann kalkulieren, was die Reparatur kostet. Was sie nicht kann: den merkantilen Minderwert bestimmen, den Wiederbeschaffungswert bewerten oder eine rechtssichere Grundlage für einen möglichen Streitfall liefern. Gerichte erkennen Kostenvoranschläge nicht als beweissichernde Dokumente an.
Wie der Ablauf aussieht
Schadensmeldung — online, per Telefon oder WhatsApp, auch abends oder am Wochenende. Terminvereinbarung nach Ihren Wünschen, auch in der Mittagspause. Begutachtung vor Ort, wo immer Ihr Fahrzeug steht. Fertigstellung des Gutachtens in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Einreichung bei der gegnerischen Versicherung — Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Fazit
Ein unabhängiges Schadengutachten kostet Sie bei unverschuldetem Unfall nichts — es ist Teil Ihres Schadensersatzanspruchs. Aber es kann den Unterschied zwischen einer gekürzten und einer vollständigen Regulierung bedeuten.
Robert Nieten, Kfz-Sachverständigenbüro Nieten, Langenfeld — mobil im gesamten Rheinland
