Kfz Gutachter nach Unfall beauftragen
Muss ich den Kfz-Gutachter selbst bezahlen?
Nein – Wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden, müssen Sie den Kfz-Gutachter nicht selber bezahlen.
Wer bezahlt den Kfz-Gutachter noch einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung den Kfz-Gutachter. Nach § 249 BGB haben Sie Anspruch auf vollständige Wiederherstellung – dazu gehört auch die freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen, dessen Kosten der Unfallverursacher trägt.
Wie lange dauert ein Kfz-Gutachten nach Unfall?
24 Stunden bis 48 Stunden – Bei mir erhalten Sie am selben Tag einen Termin, an dem Sie mich anrufen. Anschließend hängt die Dauer der Gutachtenerstellung maßgeblich davon ab, ob ein Restwert für das Fahrzeug bestimmt werden muss oder nicht.
Was geht aus dem § 249 BGB hervor?
Aus dem § 249 BGB geht hervor, dass unverschuldet in einen Unfall verwickelte Person den Anspruch haben, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nie passiert. Das klingt abstrakt — bedeutet in der Praxis aber: Sie haben Anspruch auf vollständige Wiederherstellung, nicht auf eine gekürzte Pauschallösung. Und: Sie dürfen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Nicht den der gegnerischen Versicherung. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.
Welche Ansprüche stehen mir nach einem Unfall zu?
Ihnen stehen fünf Positionen zu: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, merkantiler Minderwert, Nutzungsausfallentschädigung, Miet- und Abschleppkosten sowie die Kosten des Sachverständigen selbst.
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, je nachdem, was wirtschaftlich sinnvoller ist. Merkantiler Minderwert: Auch ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug verliert an Marktwert. Dieser Wertverlust besteht dauerhaft — und darf ausschließlich von einem Kfz-Sachverständigen bestimmt werden. Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug nicht verfügbar ist. Miet- und Abschleppkosten sowie Standkosten. Die Kosten des Sachverständigen selbst.
Wertminderung und Nutzungsausfall werden ohne Gutachten fast systematisch nicht berücksichtigt — obwohl sie Ihnen rechtlich zustehen.
Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus?
Nein. Ein Kostenvoranschlag kann nur die Reparaturkosten kalkulieren, aber weder den merkantilen Minderwert noch den Wiederbeschaffungswert bestimmen. Gerichte erkennen ihn zudem nicht als beweissicherndes Dokument an.
Wie läuft die Beauftragung eines Kfz-Gutachters ab?
Der Ablauf umfasst fünf Schritte: Schadensmeldung, Terminvereinbarung, Begutachtung vor Ort, Fertigstellung des Gutachtens (in der Regel innerhalb von 24 Stunden) und Einreichung bei der gegnerischen Versicherung.
Kostet mich das Gutachten etwas, wenn ich unschuldig bin?
Nein. Bei unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie kostenlos, da es Teil Ihres Schadensersatzanspruchs ist und vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung getragen wird.
Fazit
Ein unabhängiges Schadengutachten kostet Sie bei unverschuldetem Unfall nichts — es ist Teil Ihres Schadensersatzanspruchs. Aber es kann den Unterschied zwischen einer gekürzten und einer vollständigen Regulierung bedeuten.
Robert Nieten, Kfz-Sachverständigenbüro Nieten, Langenfeld — mobil im gesamten Rheinland
